Im Januar ereignete sich die Katastrophe
Am 28. Januar 1976, gegen 15 Uhr, ereignete sich dann am Wolfsgehege im Nationalpark jener unglückliche Fall, der wochenlang die Presse, die Jägerschaft und eine Abordnung des Bundesgrenzschutzes beschäftigt hat.
Durch eine Schneefräse, die einen unsäglichen, für Wolfsohren unerträglichen Lärm macht, wurden die Tiere so in Panik versetzt, dass acht Wölfe den Zaun des rund 60 000 Quadratmeter großen Schau- und Forschungsgeheges durchbrachen und sich in alle Richtungen zerstreuten. Einige der Tiere hielten sich anschließend im bayerisch-tschechischen Grenzbereich auf und ernährten sich von gerissenen Rehen. Schon in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar wurde der erste Ausreißer von einem Jäger bei Frauenau erschossen, ein weiterer am 25. Februar in Pischendorf, Landkreis Schwandorf. Die Gutachten führender Zoologen, dass wilde Wölfe nicht gefährlich seien, und auch das Eintreten des "Bundes für Naturschutz in Bayern" führten dazu, dass der bayerische Innenminister die Tötungsanordnung wieder aufhob. Die halbzahmen Gehegewölfe zeigten wenig Scheu vor den Menschen, wurden zuweilen am hellen Tag in Ortschaften gesehen und nahmen auch ausgelegtes Futter an. Da passierte es, dass zwei Buben mit solchen halbzahmen Wölfen zusammentrafen und einer von ihnen von einem spielerisch-neugierigen Tier gebissen (eigentlich mehr gekniffen) wurde. Nachdem sich anfangs die Presse mit übertriebenen Falschmeldungen überschlagen hatte, blieb von diesem Unfall kaum mehr als der Schrecken übrig. Immerhin: Einer der ausgekommenen Wölfe hatte einen Menschen leicht verletzt. Damit war das Todesurteil über die restlichen Ausreißer gesprochen.